
Die Bundesnetzagentur schreitet nicht ein, wenn bestimmte Netzbetreiber ausschließlich den von ihnen vorgegebenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zulassen. Langfristig führt der Routerzwang aber zu einem Ausschluss an Innovationen, da kein offener Wettbewerb um das beste Endgerät mehr stattfindet.
Johannes Nill von AVM zum Thema Routerzwang der Netzbetreiber im Interview mit der WirtschaftsWoche



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