Jeder hat wohl schon einmal Software gekauft und irgendwann nicht mehr benötigt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Software auch dann gilt, wenn der Inhaber des Urheberrechts die Kopien seiner Software per Download vertreibt. Auf gut Deutsch: Auch per Download vertriebene Software darf weiterverkauft werden (Aktenzeichen C-128/11 (PDF)). Bisher war lediglich 100%ig geklärt, dass auf Datenträgern erworbene Software wieder vermarktet werden darf. [Weiterlesen…] ÜberUrteil des EuGH zum Handel mit gebrauchter Software