• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen

MAIDHOF CONSULTING

IMMOBILIEN- BAU- UND IT-SERVICES

  • Consulting
  • Verkauf
  • Support
  • Wir
  • Blog
    • Projekte
  • Kontakt
  • Show Search
Hide Search

Lizenz

Urteil des EuGH zum Handel mit gebrauchter Software

Harald Maidhof · 6. August 2012 · Kommentar verfassen

§§§Jeder hat wohl schon einmal Software gekauft und irgendwann nicht mehr benötigt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Software auch dann gilt, wenn der Inhaber des Urheberrechts die Kopien seiner Software per Download vertreibt. Auf gut Deutsch: Auch per Download vertriebene Software darf weiterverkauft werden (Aktenzeichen C-128/11 (PDF)). Bisher war lediglich 100%ig geklärt, dass auf Datenträgern erworbene Software wieder vermarktet werden darf.  [Weiterlesen…] ÜberUrteil des EuGH zum Handel mit gebrauchter Software

Montag - Freitag 9 - 17 Uhr · 01522‑955 555 2 · 06020‑979 84 84 · Signal · WhatsApp Kontakt

  • Facebook

MAIDHOF CONSULTING

Copyright © 2026 · Monochrome Pro On Genesis Framework · WordPress · Anmelden

  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Kommentare werden geladen …