• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content

MAIDHOF CONSULTING

Information & Communication Technology

  • Consulting
  • Verkauf
  • Support
  • Wir
  • Blog
    • Projekte
  • Kontakt
  • Show Search
Hide Search

Kündigungen von Onlineverträgen generell per Mail möglich

Harald Maidhof · 3. Oktober 2016 · Kommentar verfassen

Seit 1.10.2016 gilt die im Dezember 2015 beschlossene Gesetzesänderung: Onlineverträge – also alles was du online abgeschlossen bzw. beantragt hast – ist nun generell auch per Mail online kündbar.

Alle Anbieter müssen dahingehend ihre AGB ändern. Es darf nicht mehr gefordert werden, dass Kündigungen in Schriftform mit Unterschrift eingehen müssen. Die Regelung gilt auch für Altverträge, da diese AGB-Klausel seit Inkrafttreten (seit 1.10.2016) unzulässig ist. Selbst wenn sie in den AGB steht ist sie unwirksam. Die Änderung betrifft § 309 Nr. 13 BGB. Einzige Ausnahme: Verträge mit Notarbeteiligung.

Beitrag empfehlen

  • Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)

Ähnliche Beiträge:

Allgemein, Internet Provider

Über Harald Maidhof

Ich bin technikbegeistert, mag das Internet, Musik und die Fotografie. Du findest uns auch auf Facebook und Twitter.

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare werden moderiert. Es kann etwas dauern, bis dein Kommentar angezeigt wird.

Montag - Freitag 9 - 17 Uhr · 06020‑979 84 84 · 01522‑955 555 2 Kontakt

  • Facebook
  • Instagram
  • Pinterest

MAIDHOF CONSULTING

Copyright © 2023 · Monochrome Pro On Genesis Framework · WordPress · Anmelden

  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum