Seit 1.10.2016 gilt die im Dezember 2015 beschlossene Gesetzesänderung: Onlineverträge – also alles was du online abgeschlossen bzw. beantragt hast – ist nun generell auch per Mail online kündbar.
Alle Anbieter müssen dahingehend ihre AGB ändern. Es darf nicht mehr gefordert werden, dass Kündigungen in Schriftform mit Unterschrift eingehen müssen. Die Regelung gilt auch für Altverträge, da diese AGB-Klausel seit Inkrafttreten (seit 1.10.2016) unzulässig ist. Selbst wenn sie in den AGB steht ist sie unwirksam. Die Änderung betrifft § 309 Nr. 13 BGB. Einzige Ausnahme: Verträge mit Notarbeteiligung.
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