Ab 25. Mai 2018 gelten für Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO (EU) 2016/679. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. Euro. Die zuständigen Kontroll-Behörden werden auch Datenschutz-Überprüfungen in Unternehmen vor Ort durchführen sowie Zugang zu Geschäftsräumen verlangen und bei Datenschutzverletzungen auch Verarbeitungen von Daten einschränken können und vieles mehr.